Innenrevision am HZDR
Nach dem Finanzstatut für Forschungseinrichtungen des Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. unterhalten die Forschungseinrichtungen eine Innenrevision.
Die Innenrevision bildet einen wesentlichen Teil des Steuerungs- und Überwachungssystems des HZDR. Sie erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen. Es werden dabei Vorgänge auf ihre Ordnungsmäßigkeit geprüft, um Unwirtschaftlichkeit und Unregelmäßigkeiten aufzudecken sowie Systeme und Prozesse auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit untersucht. Darüber hinaus werden die aufbau- und ablauforganisatorischen Veränderungen begutachtet und neue verwaltungstechnische Projekte beratend begleitet. Weiterhin unterstützt die Innenrevision den Vorstand im Rahmen der Korruptionsprävention.
Zum 1. Juli 2010 wurde die Innenrevision als Stabstelle im HZDR eingerichtet. Sie ist dem Vorstand direkt unterstellt und nur ihm gegenüber weisungsgebunden. Ansprechpartner ist Herr Dr. Frank-Dietmar Vogel. Die Kompetenzen, Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der Innenrevision regelt die Revisionsordnung für das HZDR. Diese wurde am 3. August 2010 durch den Vorstand in Kraft gesetzt.
Der vom Vorstand bestätigte Prüfungsplan für 2010 und 2011 definiert den Arbeitsauftrag an die Innenrevision. Neben den dort fixierten planmäßigen Prüfungen kann die Innenrevision noch mit Sonderprüfungen beauftragt werden. Gründe können sowohl externe als auch interne Anlässe sein.
Bei allen externen Prüfungen durch andere Instanzen, ist die Innenrevision bei deren Ankündigung zu informieren. Sie wird daraufhin entscheiden, ob Vorabprüfungen angemessen sind und in welcher Form die Prüfungsdurchführung begleitet wird. Zum Eröffnungs- und Abschlussgespräch ist unbedingt die Teilnahme der Innenrevision zu gewährleisten.


