Nutzerbetrieb am ELBE - Zentrum für Hochleistungsstrahlenquellen
Die Strahlungsquelle ELBE ist ein weltweit einmaliges Instrument, das eine kompakte, beschleuniger-getriebene Teilchen- und Photonenquelle darstellt. Das Portfolio an Sekundärstrahlen reicht dabei von hochenergetischen Gammastrahlen, über Infrarot - und Thz-Strahlung bis Neutronen-, Positronen und Elektronenstrahlen.
ELBE wird als Nutzeranlage betrieben, mehr als 50% der Strahlzeit werden externen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt.
Die aus den Experimenten an ELBE entstandenen Publikationen zeugen von der Themenbreite der wissenschaftlichen Aktivitäten.
Events:
1. LEAPS Konferenz auf Elba, 25. - 28. Mai, 2020: "LEAPS meets Quantum Technologies"
Antragstellung und Zugangsmodalitäten
Zweimal pro Jahr im Frühjahr und im Herbst, wird ein Aufruf zur Einreichung von Experimentvorschlägen publiziert. Neue Anträge für das 2. Halbjahr 2020 können ab Ende Januar 2020 eingereicht werden. Der Einreichungsschluss ist der
15. April 2020.
Die Antragseinreichung erfolgt durch GATE, das allgemeine Zugangsportal für die Forschungseinrichtungen am HZDR.
Insbesondere Erstantragstellern wird dringend empfohlen vor der Antragseinreichung Kontakt mit dem zuständigen Beamline Scientist aufzunehmen, um die Realisierbarkeit des Experimentes zu diskutieren.
Der Zugang ist kostenfrei für nicht-kommerzielle Forschung. Wissenschaftler von Forschungseinrichtungen außerhalb Deutschlands können für Experimente an Beamlines, die Partner in von der Europäischen Kommmission geförderten "Integrating Activities" sind, eine Erstattung der Reisekosten beantragen. Details hierzu finden sich auf der Seite zu aus dem Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020 geförderten trans-nationalen Zugang zu ELBE.
Begutachtung der Anträge
Die Begutachtung der Strahlzeitanträge erfolgt durch den international und multidisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat für das ELBE- Zentrum für Hochleistungs-Strahlenquellen.
Strahlzeitvergabe und Reporting
Auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Komitees wird die endgültige Entscheidung über die Vergabe von Strahlzeit von einem internen Ausschuss unter der Leitung des Wissenschaftlichen Direktors des HZDR gefällt. In der zweiten Junihälfte 2020 erfolgt die Benachrichtigung der Antragsteller.
Nach Abschluss der Experimente beziehungsweise spätestens zu Beginn des nächsten Halbjahres (Januar bzw. Juli) bitten wir um die Einreichung eines Berichtes über GATE. Fehlende Berichte für abgschlossene Experimente sind ein Ausschlußkriterium für die Genehmigung neuer Strahlzeit.