Kontakt

Dr. Barbara Schramm

Abtei­lungs­leiterin
Programmplanung und Internationale Projekte
b.schrammAthzdr.de
Tel.: +49 351 260 2684

Nutzerbetrieb am ELBE - Zentrum für Hochleistungsstrahlenquellen

Neues ELBE-Logo

Die Strahlungsquelle ELBE ist ein weltweit einmaliges Instrument, das eine kompakte, beschleuniger-getriebene Teilchen- und  Photonenquelle darstellt. Das Portfolio an Sekundärstrahlen reicht dabei von hochenergetischen Gammastrahlen, über Infrarot - und Thz-Strahlung bis Neutronen-, Positronen und Elektronenstrahlen.

ELBE wird als Nutzeranlage betrieben, mehr als 50% der Strahlzeit werden externen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt.

Die aus den Experimenten an ELBE entstandenen  Publikationen zeugen von der Themenbreite der wissenschaftlichen Aktivitäten.


Antragstellung und Zugangsmodalitäten

Zweimal pro Jahr im Frühjahr und im Herbst, wird ein Aufruf zur Einreichung von Experimentvorschlägen publiziert. Neue Anträge für das 1. Halbjahr 2024 können ab sofort eingereicht werden. Der Einreichungsschluss ist der

18. September 2023.

Die Antragseinreichung erfolgt durch GATE, das allgemeine Zugangsportal für die Forschungseinrichtungen am HZDR. Die Nutzung vom Proposal-Template ist erforderlich.

Insbesondere Erstantragstellern wird dringend empfohlen vor der Antragseinreichung Kontakt mit  dem zuständigen Beamline Scientist aufzunehmen, um die Realisierbarkeit des Experimentes zu diskutieren.

Der Zugang ist kostenfrei für nicht-kommerzielle Forschung. Wissenschaftler von Forschungseinrichtungen außerhalb Deutschlands können für Experimente an Beamlines, die Partner in von der Europäischen Kommmission geförderten "Integrating Activities" sind, eine Erstattung der Reisekosten beantragen. Details hierzu finden sich auf der Seite zu aus dem Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020 geförderten trans-nationalen Zugang zu ELBE.


Begutachtung der Anträge

Die Begutachtung der Strahlzeitanträge erfolgt durch den international und multidisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat für das ELBE- Zentrum für Hochleistungs-Strahlenquellen.


Strahlzeitvergabe, Reporting und Publikationen

Auf der Grundlage der Empfehlungen dieses Komitees wird die endgültige Entscheidung über die Vergabe von Strahlzeit von einem internen Ausschuss unter der Leitung des Wissenschaftlichen Direktors des HZDR gefällt. Die Benachrichtigung der Antragsteller erfolgt im Anfang Januar 2023.

Nach Abschluss der Experimente beziehungsweise spätestens zu Beginn des nächsten Halbjahres (normalerweise Januar bzw. Juli) bitten wir um die Einreichung eines Berichtes über GATE. Fehlende Berichte für abgschlossene Experimente sind ein Ausschlußkriterium für die Genehmigung neuer Strahlzeit.

Gemäß den Zugangsregeln für die Forschungsinfrastrukturen des HZDR sind Nutzer verpflichtet in Publikationen, die aus Meßzeiten an dieses Infrastrukturen resultieren, die Möglichkeit der Nutzung dieser Anlagen und die Unterstützung durch die lokalen Experten mit dem folgenden Satz anzuerkennen:
Parts of this research were carried out at ELBE at the Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e. V., a member of the Helmholtz Association. We would like to thank (Namen der lokalen Mitarbeiter von ELBE, sofern sie nicht Ko-Autoren sind) for support.


Absage einer geplanten Strahlzeit

Falls notwendige Wartungsarbeiten, dringender wissenschaftlicher oder technischer Bedarf oder ein Ausfall der Anlage zu einer Verschiebung oder teilweisem oder auch vollständigem Verlust einer genehmigten und geplanten Nutzerstrahlzeit führen, bemüht sich das HZDR, zusätzliche Messzeit für die betroffene Nutzergruppe einzuplanen. (Rege­lung über den Zugang und die Inanspruchnahme von HZDR-For­schungs­infra­struk­turen durch externe Nutzer)

Kann eine Strahlzeit nicht stattfinden, weil entweder die Nutzergruppe sie aus welchem Grund auch immer nicht, wie geplant, wahrnehmen kann oder auf Grund von höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf erneute Strahlzeit. Die Nutzergruppe kann dann zwischen den folgenden drei Optionen wählen:

  • Wiedereinreichung des unveränderten Antrages ohne erneute Begutachtung, das Rating bleibt somit erhalten
  • Wiedereinreichung des unveränderten Antrages mit erneuter Begutachtung
  • Einreichung einer überarbeiteten Fassung des Antrages als Neuantrag.