Dichtheitsprüfstelle des HZDR

Das HZDR betreibt eine Dichtheitsprüfstelle gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 StrlSchG zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen nach § 89 StrlSchV.

Durch die Sachverständigen können Dichtheitsprüfungen von umschlossenen radioaktiven Strahlenquellen innerhalb Sachsens durchgeführt werden.

Die Sachverständigen der Dichtheitsprüfstelle des HZDR erreichen Sie unter Dichtheitspruefstelle@hzdr.de