THz-Labor - Allgemeine Regelungen

  • Das THz-Labor mit der Raumnummer 212 befindet sich im Gebäude 540/542 im 1. OG auf dem Dach des Strahlenschutzraums 111b. Im mit Beton abgeschirmten Raum 111b werden die beiden THz-Quellen mit dem ELBE-Elektronenstrahl betrieben. Die THz-Strahlung wird ausgekoppelt und über zwei optische Beamlines in das darüber befindliche THz-Labor geleitet. Zwischen Raum 111b und THz-Labor dient das 1,60 m dicke Betondach als Abschirmung vor der im Raum 111b entstehenden Photonen- und Neutronenstrahlung.

  • Aufgrund des Strahlbetriebs im Raum 111b können im THz-Labor Ortsdosisleistungswerte über dem Nulleffekt auftreten. Es ist daher, genau wie der restliche Dachbereich über den Strahlenschutzräumen, permanent als Kontrollbereich eingestuft.

  • Messgäste müssen beim Aufenthalt im THz-Labor das elektronische Personendosimeter (EPD) und bei längerem Aufenthalt zusätzlich ein amtliches Albedodosimeter tragen! Das EPD wird im Gebäude 540/542 bereitgestellt. Das Albedodosimeter soll vorzugsweise von der Institution/Firma des Messgastes zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann das HZDR gegen Gebühr ein Albedodosimeter zur Verfügung stellen.
    Ohne Albedodosimeter kann Messgästen der Zutritt zum THz-Labor während der Messzeiten nur in eingeschränktem Maße gestattet werden.

  • Auf der Galerie im 1. OG des Gebäudes 540/542 befindet sich direkt neben dem Steuerraum ein Steuer- und Aufenthaltsraum für die Messgäste (Raum 204). Ein weiterer Aufenthaltsraum (Raum 101) befindet sich im Erdgeschoss neben dem vorderen Eingangsbereich. In den Aufenthaltsräumen sind keine erhöhten Ortsdosisleistungswerte zu erwarten. Sie sind als Überwachungsbereich eingestuft.

  • Voraussetzung für den Zutritt zum THz-Labor ist ebenfalls das Ausfüllen des Formulars „Vordosisbescheinigung“.

Aufenthalt im THz-Labor Raum 212

Die ODL-Werte können innerhalb des THz-Labors lokal variieren. Die aktuelle Personendosis kann jederzeit am EPD abgelesen werden.

Es soll ein Richtwert von 3 µSv pro Schicht möglichst nicht überschritten werden. Die Personendosis ist mindestens zu jedem Schichtende durch Auslesen des EPD am Dosimetriesystem zu protokollieren.
Wird der Richtwert von 3 µSv pro Schicht überschritten, ist der SSB zu informieren!
 
Um die Personendosis so gering wie möglich zu halten, ist der Aufenthalt im THz-Labor während der Strahlzeiten nur für unbedingt notwendige Tätigkeiten gestattet. Tätigkeiten, die nicht zwingend im THz-Labor erfolgen müssen (z.B. Arbeiten am Laptop, Gruppenbesprechungen etc.), sollen in den Aufenthaltsräumen im Überwachungsbereich stattfinden.

Im THz-Labor ist die Aktivierung oder Kontamination von Materialien oder Gegenständen bei bestimmungsgemäßem Betrieb ausgeschlossen.