Informationen zu Beschäftigungsmöglichkeiten ukrainischer Staatsbürger

Sie möchten ukrainische Forscher*innen und Studierende unterstützen und ihnen in Ihrer Abteilung bzw. Ihrem Institut die Möglichkeit einer befristeten Tätigkeit eröffnen. Hierfür bietet das HZDR verschiedene Möglichkeiten, die wir im Folgenden kurz skizzieren möchten. Für weiterführende Informationen bzw. eine konkrete Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson in der Personalabteilung.

Einsatzmöglichkeiten für Studierende:

Beschäftigung als studentische Hilfskraft (SHK) während eines Studiums. Darüber hinaus besteht für Studierende (mit Bachelorabschluss) in einem Masterstudiengang auch die Möglichkeit einer Beschäftigung als Wissenschaftliche Hilfskraft (WHK).

  • Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland und eine Immatrikulation an einer Hochschuleinrichtung.
  • Beschäftigungsumfang: max. 19 Std. pro Woche
  • Die Befristung erfolgt nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bei Einschreibung an deutscher Hochschule, ansonsten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
  • Vergütungssätze

Durchführung eines freiwilligen Praktikums für max. 3 Monate

  • Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland
  • Praktikumspauschale: 250 Euro pro Monat

Einsatzmöglichkeiten für Forschende:

Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium (Master-/Diplomabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule).

  • Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland.
  • Beschäftigungsumfang: max. 19 Std. pro Woche
  • Die Befristung erfolgt nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter Angabe eines Qualifizierungsziels.
  • Vergütungssatz

Vergabe eines Forschungsstipendiums für ausländische Wissenschaftler*innen mit Promotion (HZDR-Anweisung D321)

  • keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Dauer der Förderung: 1 Jahr, Verlängerungsoption auf eine Förderungshöchstdauer bis max. 2 Jahre
  • Förderungshöchstbeträge:
    • bis zu 2.650 Euro pro Monat (Promotion nicht älter als 4 Jahre)
    • bis zu 3.150 Euro pro Monat (Promotion nicht älter als 6 Jahre)

Vergabe eines HZDR-Stipendiums für Doktorand*innen (Promotionsstudent*innen (BMBF-Richtlinie zur Vergabe von Promotionsstipendien) zum Zweck einer Promotion

  • keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Förderungshöchstdauer: max. 3 Jahre
  • Förderungsbeträge: 1.000 bis 1.365 Euro pro Monat

Gastwissenschaftler mit Tagegeld für max. 3 Monate

  • keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Aufwandsentschädigung: Zahlung einer Verpflegungspauschale von 28 Euro pro Tag sowie einer Pauschale für die Unterkunft in Höhe von 20,00 EUR pro Tag bzw. Kostenerstattung auf Nachweis in notwendiger Höhe nach Bundesreisekostengesetz