Social Media

Twitter-Logo  Mastodon-Logo  LinkedIn-Logo

Upcoming Events

Initiatives & Cooperation

Vorschau-Bild

Nachricht vom 06. Mai 2022

HZDR setzt auf flexibles Arbeitsmodell

Bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit können im mobilen Office flexibel zwischen 6 und 21 Uhr erbracht werden: Mit einer neuen Betriebsvereinbarung, die am 1. Mai in Kraft getreten ist, stellt das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) die Weichen für die Arbeit der Zukunft. Sie basiert auf einer Mitarbeiterbefragung, bei der die Beschäftigten ihre Erfahrungen während der Corona-Zeit und Wünsche für ihr Arbeitsumfeld mitteilen konnten.

„Wie viele andere Betriebe auch, sind wir als Arbeitgeber während der Pandemie neue Wege gegangen“, erklärt die Kaufmännische Direktorin des HZDR Dr. Diana Stiller. „Unter anderem haben wir die Kernarbeitszeit ausgesetzt und mobiles Arbeiten unterstützt. Das hat hervorragend funktioniert und ist innerhalb des Zentrums gut angenommen worden, so dass wir diese Maßnahmen jetzt mit einer nachhaltigen Arbeitszeitregelung verstetigen wollen.“

Der erste Teil der Betriebsvereinbarung legt den Bereich der Arbeitszeit fest. Eine wichtige Neuerung ist hier die Ausweitung der Rahmenarbeitszeit, in der Beschäftigte arbeiten dürfen. Sie wird um zwei Stunden erweitert und dauert jetzt von 6 bis 21 Uhr. Von 9 bis 15 Uhr und freitags bis 13 Uhr gilt die sogenannte Teamzeit, in der Beschäftigte für Meetings zur Verfügung stehen müssen – egal, ob in Präsenz oder per Videoschalte.

Bei der mobilen Arbeit schließt das HZDR einen Kompromiss aus Flexibilität und Planungssicherheit. So können die Beschäftigten ortsunabhängig tätig sein und auf diese Weise bis zu 50 Prozent der monatlichen Arbeitszeit erledigen. Das HZDR garantiert zudem, dass ihnen die dazu nötige technische Ausstattung zur Verfügung gestellt wird.

Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten

Mobile Arbeit ist gemäß der Regelung auch mit Anforderungen verbunden: Unter anderem muss sie mit der Art der Tätigkeit vereinbar sein. Das bedeutet, dass Beschäftigte bestimmte wissenschaftliche Arbeiten, wie zum Beispiel eine Schicht im Labor, nur vor Ort an der jeweiligen Forschungsanlage leisten können. Um mobil zu arbeiten, müssen sie ihre Erreichbarkeit mit der jeweiligen Führungskraft abstimmen und außerdem sicherstellen, dass Datenschutz sowie Datensicherheit gewährleistet sind.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hoch motiviert und haben während der Pandemie gezeigt, dass sie viele Arbeiten im mobilen Office genauso zuverlässig und effizient erledigen können wie in Präsenz“, sagt der Wissenschaftliche Direktor Prof. Sebastian M. Schmidt. „Wir setzen deshalb bei der Arbeitsgestaltung auf mehr Flexibilität und Eigenverantwortung. Mit einer solchen Regelung können wir auch in Zukunft ein modernes Arbeitsumfeld mit einer gesunden Work-Life-Balance bieten und uns so als attraktiver Arbeitgeber weiterentwickeln.“

„Der Betriebsrat ist sich sicher, dass mit der neuen Gesamtbetriebsvereinbarung die notwendigen Bedingungen geschaffen werden, um sich den Herausforderungen des zukünftigen Arbeitslebens unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen zu können“, fügt die Betriebsratsvorsitzende Dr. Anke Richter hinzu. „Der freieren Gestaltung der täglichen Arbeit auf der einen Seite stand die Effizienz der Arbeit miteinander gegenüber. Dies kann durch den Wegfall der Kernarbeitszeit und Erweiterung der Rahmenarbeitszeit einerseits und Schaffung der gemeinsamen Teamzeit andererseits zu einem tragfähigen Kompromiss zusammengeführt werden.“

Als Ausgangspunkt der Betriebsvereinbarung diente eine Mitarbeiterbefragung aus dem letzten Herbst. Für das kommende Jahr ist eine Evaluierung des neuen Arbeitszeitmodells geplant.