Statistiken zu Tierversuchen am HZDR

Als Forschungszentrum mit einem Forschungsschwerpunkt in der Entwicklung von wirkungsvollen Radiopharmazeutika für die Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen setzen wir uns für eine transparente und verantwortungsvolle Wissenschaft ein. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die aktuellen Daten und Statistiken zu Tierversuchen an unseren Standorten am Campus Rossendorf und an der Forschungsstelle Leipzig vor.

Alle Versuchstiere müssen genehmigt und erfasst werden. Für die präklinischen Studien und die Validierung neuer Therapien kommen hauptsächlich Mäuse und Ratten als Versuchstiere zum Einsatz. In Übereinstimmung mit den hohen deutschen und europäischen Standards zur Ethik in der Forschung achten wir darauf, die Zahl der Versuchstiere so gering wie möglich zu halten und deren Wohl umfassend zu schützen.

Neben Zweck und Art muss der zuständigen Behörde auch der Schweregrad der Tierversuche bzw. die Belastung der Versuchstiere gemeldet werden (Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang VIII der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments). Für die einzelnen Belastungskategorien (gering, mittel, schwer) gibt es genau definierte Kriterien.

Erfahren Sie hier mehr über die jährlichen Zahlen, Versuchstierarten und den jeweiligen Verwendungszweck in unserer Forschung.

Foto: Zentrum für Radiopharmazeutische Tumorforschung am HZDR ©Copyright: HZDR/Rainer Weisflog

Zahlen und Statistiken – Standort Rossendorf

Zahlen und Statistiken zu Tier­versuchen am HZDR (Standort Rossendorf)
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Foto: Kombinierte PET-MRT-Kamera für die Krebsforschung ©Copyright: HZDR/André Künzelmann

Zahlen und Statistiken – Standort Leipzig

Zahlen und Statistiken zu Tier­versuchen am HZDR (Standort Leipzig)
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Wissenswertes zur Belastungseinstufung und zum Verwendungszweck

Belastungseinstufung

Nach Abschluss eines Tierversuches muss für jedes Tier die Belastung bewertet werden, die das Tier während des Versuches erfahren hat. Dieser Belastungsgrad wird in der Jahresmeldung der Versuchstiere erfasst und der zuständigen Genehmigungsbehörde mitgeteilt.

Für die Bewertung der Belastung gibt uns die EU-Richtlinie 2010/63/EU vier Kategorien vor.

1. Kategorie: keine Wiederherstellung der Lebensfunktion

Mit diesem Belastungsgrad werden Tiere bewertet, bei denen alle Eingriffe oder Behandlungen vollständig in Narkose durchgeführt werden, aus der die Tiere nicht wieder aufwachen.
Da diese Versuche unter Narkose stattfinden, sind die Tiere während des ganzen Versuchs nicht bei Bewusstsein und erfahren keine Schmerzen.
Der Versuch endet immer mit dem Tod des Tieres.
Bei den nachfolgenden Kategorien 2-4 ist die Erfahrung des Versuchsdurchführenden von großer Bedeutung, weil die Bewertung meist subjektiv auf Grund des Verhaltens des Tieres in Verbindung mit der Art des Eingriffes oder der Behandlung getroffen werden muss. Die EU-Richtlinie gibt zur Hilfestellung Beispiele im Anhang VIII vor. Zusätzlich wird während des Versuchs der Gesundheitszustand des Tieres in regelmäßigen Abständen bewertet. Diese Beurteilungsbögen werden dann für die abschließende Belastungsbewertung mit herangezogen.

2. Kategorie: geringe Belastung

Eingriffe oder Behandlungen, die bei den Tieren kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen sowie Methoden ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands.
Beispiele sind: einfache Injektionen unter die Haut oder in ein Blutgefäß; Untersuchungen mit CT oder MRT; kurzzeitiges Einzelsetzen von eigentlich in Gruppen gehaltenen Tierarten.
Solche Versuche können mit dem Tod des Tieres enden, wenn zusätzliche Gewebeentnahmen und Analysen notwendig sind, ohne dass dadurch der Belastungsgrad geändert wird. Wenn das Tier keine weitere Beeinträchtigung zeigt, ist ein Weiterleben möglich..

3. Kategorie: mittlere Belastung

Eingriffe oder Behandlungen, die bei den Tieren kurzzeitig mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine mittelschwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen.
Weiterhin werden auch solche Verfahren als mittelgradig belastend bewertet, bei denen geringe Schmerzen lange anhalten. Hier geht man von einer Kumulation aus und bewertet die Leiden deshalb höher.
Beispiele dafür sind: chirurgische Operationen unter Narkose; Induktion von Tumoren, die bei den Tieren durch ihre Größe oder Lage zu mittelschweren Beeinträchtigungen führen; längere Einzelhaltung von geselligen Tierarten.
Tiere, die mittelschwer belastet sind, sind nach dem Versuch schmerzlos zu töten. Ein Weiterleben ist nur dann erlaubt, wenn sich das Tier am Ende des Versuchs erholt hat und maximal noch eine geringe Belastung vorliegt.
In der Regel schließt sich auch bei diesen Versuchen eine Gewebeentnahme zu weiteren Analysen an.

4. Kategorie: schwere Belastung

Eingriffe oder Behandlungen, die bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen.
Weiterhin werden auch solche Verfahren als schwer belastend eingeschätzt, die langanhaltende mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste auslösen. Auch hier ist der Zeitfaktor für die Bewertung einzubeziehen.
Beispiele sind: chirurgische Eingriffe, die zu starken Schmerzen führen ohne durch Schmerzmittel gelindert werden zu können; langfristige Isolierung von Tieren; Bestrahlung oder Chemotherapie mit tödlicher Dosis.
Zusätzlich sollen Tiere als schwer belastet gewertet werden, die während eines Versuches tot aufgefunden wurden und eine schwere Belastung auf Grund der Versuchseinwirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies trifft auch auf die in der Jahresmeldung des HZDR mit schwer bewerteten Tiere zu. (Wir nehmen eigentlich eine mittlere Belastung an, können aber die letzten Stunden des Tieres nicht korrekt einschätzen.) Wir setzen damit eine Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung um.
Tierversuche, die nur unter schweren Belastungen durchgeführt werden können, werden nur unter besonderen Auflagen genehmigt.
Tritt in einem Versuch, bei dem nicht mit schweren Belastungen gerechnet wird, eine solche hohe Belastung auf, muss das Tier sofort schmerzlos getötet werden.

Verwendungszweck

[PB1] (Grundlagenforschung) Onkologie – Erforschung von Tumoreigenschaften
Durch ein besseres Verständnis, warum Krebs entsteht, warum er vom körpereigenen Immunsystem nicht bekämpft wird und warum manche Krebszellen streuen und Metastasen in anderen Organen ausbilden, können gezielt bessere Behandlungsstrategien mit weniger Nebenwirkungen entwickelt werden.

[PT21] (Transl./angewandte Forschung) Krebserkrankungen des Menschen – Entwicklung von neuen Behandlungsmöglichkeiten

Dabei werden die Ergebnisse aus der Grundlagenforschung verwendet, um die Diagnose von Krebserkrankungen zu verbessern oder neue Medikamente zum Abtöten von Tumorzellen herzustellen und zu testen. Am HZDR wird hauptsächlich an der Entwicklung neuer Radiotracer geforscht, die bestimmte Tumorzellen gezielt erkennen (bessere Diagnose) oder gezielt angreifen können (bessere Therapie). Dadurch können die Früherkennung und damit die Heilungschancen steigen und auch die Nebenwirkungen gesenkt werden, die mit einer Tumortherapie meist einhergehen. Radiotracer sind strahlungsaktive Stoffe, die sich an Moleküle auf der Außenhülle von Tumorzellen binden und auf Grund ihrer Radioaktivität abtöten können. Dabei ist die Radioaktivität aber so gering, dass nur die Zellen in direkter Umgebung geschädigt werden. Noch binden solche Tracer leider auch an normale Körperzellen oder zirkulieren zu lange im Blut, so dass noch großen Forschungsbedarf auf diesem Gebiet besteht.

[PE42-2] Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten

Um Eingriffe an Tieren korrekt durchführen zu können, ist es notwendig, diese vor Beginn des Versuches zu üben.
Beispielsweise ist das Einführen eines Katheters in die dünne Schwanzvene von Mäusen sehr kompliziert und erst nach mehrfachen Training erfolgreich anwendbar.
Solche Methoden sind aber Grundvoraussetzung, dass ein Tierversuch erfolgreich durchgeführt werden kann und auch damit der Stress für das Tier gering bleibt.