Sicherheit am HZDR: Verhaltensregeln für Besucher*innen
Forschungsstandort Rossendorf (FSR): Luftbild
Bild: AVANGA
Herzlich willkommen im Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf!
Jedes Jahr besuchen rund 25.000 Gäste den Forschungsstandort Rossendorf (FSR). Sie kommen als Wissenschaftler*innen, Bewerber*innen, Servicemitarbeiter*innen, Lieferanten, Dienstleister von Fremdfirmen oder als Besucher*innen im Rahmen einer geführten Tour. Für alle Gäste mit ihren unterschiedlichen Anliegen möchten wir einen sicheren Aufenthalt auf unserem Forschungscampus gewährleisten.
Wir bitten Sie daher, sich mit den grundlegenden Regeln am Standort bekannt zu machen. Je nach Anlass Ihres Besuches sind eventuell weitere Informationen und Anweisungen relevant. Bitte fragen Sie dazu Ihre Ansprechpartner*innen vor Ort. Mit dem Betreten des Forschungscampus und Ihrer Unterschrift auf dem Zutrittsdokument erkennen Sie unsere Sicherheits- und Verhaltensregeln an.
Grundlegende Regeln zum Zutritt
- Es besteht Vorlagepflicht eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel).
- Der Besucherausweis ist stets mitzuführen. Er ist Eigentum des HZDR und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bitte melden Sie den Verlust sofort der Campussicherung, Gebäude 120, Raum 116, Telefon 0351 260-3390. Gleiches gilt für temporär übergebene Schlüssel.
- Beschränken Sie Ihren Aufenthalt auf Räume, die dem unmittelbaren Zweck Ihres Besuches dienen. Betreten Sie nicht eigenmächtig Arbeits- oder Technikräume.
- Das Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Aufnahmen für den ausschließlich dienstlichen Gebrauch.
- Beim Verlassen des Geländes bzw. am letzten Tag Ihres Aufenthaltes stecken Sie Ihren Besucherausweis in den Einsteckleser oder geben ihn am Empfang ab.
- Auf dem Forschungscampus Rossendorf gilt die StVO.
- Der gesamte Forschungsstandort gilt als verkehrsberuhigte Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Das Parken von Kraftfahrzeugen und Abstellen von Fahrrädern ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Es ist nicht zulässig in Arbeitsräumen, auf Flucht- und Rettungswegen sowie vor Toren oder Türen und Stellflächen der Feuerwehr.
- Am FSR gilt Rauchverbot (in Gebäuden und im Wald; einschließlich E-Zigaretten) sowie Alkohol- und Drogenverbot.
- Die Mitnahme von Tieren auf den FSR ist nicht gestattet.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen des FSR und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Für besondere Tätigkeiten benötigen Sie einen Erlaubnisschein. Das gilt z. B. für Arbeiten in engen Räumen, an Gefahrmeldeanlagen oder für feuergefährliche Arbeiten. Näheres ist mit Ihrem Auftraggeber abzustimmen.
Auf dem Forschungscampus können Sie in verschiedenen Bereichen unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt sein:
- In den Laboren werden Versuche mit gefährlichen Chemikalien oder radioaktiven Stoffen durchgeführt.
- An Beschleunigeranlagen und deren Experimentierplätzen kann während des Betriebs ionisierende Strahlung auftreten.
- In einigen Bereichen könne nichtionisierende Strahlung wie Laser- oder UV-Strahlung, elektrische oder magentische Felder auftreten.
- In Betriebs- und Experimentierräumen oder an technischen Anlagen können Gefahren durch hohe elektrische Ströme oder Spannungen bestehen.
Beachten Sie die entsprechenden Warn- und Sicherheitshinweise!
Rauchen verboten!
Handys sind auszuschalten!
Zutritt für Unbefugte verboten!
Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren verboten!
Zutritt nur mit Schutzbrille!
Warnung vor Laserstrahlung!
Warnung vor hohen Magnetfeldern!
Warnung vor radioaktiven Stoffen bzw. ionisierender Strahlung!
Achtung: Gabelstapelverkehr!
Verhalten bei Notfällen und Gefahren
Befolgen Sie die Anweisungen des HZDR-Sicherheitsdienstes. Besucher*innen wenden sich zunächst an ihre Ansprechpartner*innen vor Ort.
Verlassen Sie bei Gefahr das Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege. Benutzen Sie keine Aufzüge.
Suchen Sie die nächstgelegene Sammelstelle auf.
Notrufnummern - Feuer/Unfall: 0351 260-112
Sonstige Schadensfälle: 0351 260-3333
Angaben bei einem Notruf:
- Wo ist der Notfall?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Verletzte/Erkrankte?
- Welche Verletzungen/Erkrankrungen?
- Warten auf Rückfragen!
Erste Hilfe bei Unfällen
- Ruhe bewahren und auf Selbstschutz achten
- Unfallstelle absichern und - wenn möglich - Verletzte aus Gefahrenbereich bringen
- Über Notruf Hilfeleistung anfordern
- Materialien zur Erstversorgung finden Sie in den Erste-Hilfe-Kästen
- Erste Hilfe leisten Ersthelfer und Werkfeuerwehr
Verhalten bei Bränden
- Sofort Feuerwehr informieren
Telefon
Handfeuermelder
- Gefahrenbereich verlassen, hilflose Personen mitnehmen
- Brandgase nicht einatmen
- Löschversuch nur bei Enstehungsbränden unternehmen. Auf Selbstschutz achten.
Alarmsignale
Jeden ersten, dritten und fünften Mittwoch des Monats wird um 15 Uhr ein Probealarm ausgelöst.
Feueralarm 
- Signal: gleichmäßiger, zweimal unterbrochener Ton, Dauer: 1 Minute
- Bedeutung: Alarmierung der Werkfeuerwehr bei Brand, technischem Notstand, schweren Personenschäden
- Verhalten: nur bei Ertönen des Signals auch im Gebäude
- Gebäude verlassen
- Sammelstelle aufsuchen
- Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
Gefahrenwarnung 
- Signal: Heulton, Dauer: 1 Minute
- Bedeutung: Warnung vor einer Gefahr/Gefährdung und Aktivierung der Aufmerksamkeit für weitere Informationen
- Verhalten
- Gebäude verlassen
- Sammelstelle aufsuchen
- Auf Lautsprecherdurchsagen achten
- Anweisungen abwarten und befolgen
Entwarnung 
- Signal: Gleichmäßiger Dauerton, Dauer: 1 Minute
- Bedeutung: Beendigung des Alarmzustandes
- Verhalten: Wiederaufsuchen des Arbeitsplatzes
Fragen zum Thema Sicherheit?
- Sicherungsbeauftragte/r: 0351 260-3388 I security@hzdr.de
- Arbeitsschutz: 0351 260-3366/-2375 I safety@hzdr.de
- Strahlenschutz: 0351 260-2973
- Werkfeuerwehr: 0351 260-3200 I security@hzdr.de
- kontakt@hzdr.de
Strahlenschutz
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zum Strahlenschutz unterliegen wir strengen Kontrollen und sind zur Einhaltung der durch den Gesetzgeber definierten Vorgaben verpflichtet.
Melden Sie sich vor Betreten eines Strahlenschutzbereiches unbedingt bei dem/der zuständigen Strahlenschutzbeauftragten!
Fragen zum Thema Strahlenschutz?
- Strahlenschutzbevollmächtigte/r: 0351 260-3499
- Leiter/in Abteilung Arbeitssicherheit und Strahlenschutz: 0351 260-2973
Schadensfälle
Bei Schadensfällen am FSR haften das HZDR bzw. der VKTA und ROTOP nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.
Sollten Sie ein Schadensereignis wahrnehmen bzw. davon Kenntnis erhalten oder selbst beteiligt sein, informieren Sie bitte unverzüglich unseren Sicherheitsdienst: 0351 260-3333
Herausgeber: Der Vorstand des HZDR
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf
Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden
Tel.: 0351 260-0 | Fax: 0351 269-0461
E-Mail: kontakt@hzdr.de | www.hzdr.de
