Strahlenschutzinformationen für das Gebäude 540/542 - ELBE, Hochleistungslaser, Neutronenlabor

 

Ansprechpartner für alle strahlenschutzrelevanten Fragen ist der Strahlenschutzbeauftragte (SSB).
Im Regelfall ist Isabel Kösterke der diensthabende SSB. Bei Abwesenheit erfolgt die Vertretung durch einen anderen SSB.

Hier wird der aktuell diensthabende SSB angezeigt.

 

  

1) Grundlegende Strahlenschutzregeln für den Zutritt zum Gebäude 540/542

Der Zutritt für im Gebäude 540/542 tätige Personen ist nur erlaubt, wenn

  • Personendosimeter getragen werden,
  • eine Strahlenschutzunterweisung erfolgte (als online-Unterweisung oder beim SSB) und
  • Frauen weder schwanger sind noch stillen.

Besucher dürfen sich nur in ständiger Begleitung eines an ELBE tätigen und kundigen Mitarbeiters im Gebäude aufhalten. Sie erhalten durch diesen eine Kurzunterweisung über die grundlegenden Strahlenschutzregeln im Gebäude 540/542.

Der Zutritt zu Kontrollbereichen ist für Unbefugte verboten!

Essen, Trinken und die Anwendung von Kosmetika sind im Gebäude 540/542 untersagt. Ausnahmen bilden die gekennzeichneten Räume 201 bis 206, 231, 237 und 239 im 1. OG und der vordere Eingangsbereich mit dem Gästeraum 101a sowie Teilbereiche im Raum 124. Das Rauchen ist in allen Räumen verboten!

Der Zutritt zum Gebäude 540/542 kann über die zwei Eingangstüren (vorderer und hinterer Eingang) erfolgen, welche nur mit freigeschaltetem Ausweis geöffnet werden können. Die Ausweisfreischaltung erfolgt nach der Strahlenschutzunterweisung durch den SSB.


2) Strahlenschutzunterweisung

Jede Person, die sich im Gebäude 540/542 aufhalten und hier tätig werden möchte, muss vorher die "Erstunterweisung Strahlenschutz allgemein Geb. 540/542" über das online-Unterweisungsportal des HZDR absolvieren. Das Unterweisungszertifikat am Ende der Unterweisung ist unbedingt auszudrucken, zu unterschreiben und per Mail an den SSB (Isabel Kösterke) zu senden. Die Strahlenschutzunterweisung dauert inkl. Test ca. 30 - 60 Minuten und ist ein Jahr gültig.

Eine zentrale Veranstaltung zur jährlichen Auffrischung der Unterweisung erfolgt jeweils im Dezember. Die Einladung dazu erfolgt per Mail durch den SSB. Alle im Gebäude 540/542 tätigen Mitarbeiter haben nach Möglichkeit daran teilzunehmen. Sollte die Teilnahme nicht möglich sein, so ist zur jährlichen  Auffrischung die "Wiederholungsunterweisung Strahlenschutz allgemein Geb. 540/542" im online-Unterweisungsportal des HZDR durchzuführen.

Mitarbeiter von Fremdfirmen, die keinen Zugang zum online-Unterweisungsportal oder zum GATE-Portal des HZDR haben, erhalten die Strahlenschutzunterweisung vom SSB.


Personen, die das Neutronenlabor der TUD betreten wollen, müssen die Erst- bzw. Wiederholungsunterweisung "Strahlenschutz Geb. 540/542 - Neutronenlabor"  durchführen.


3) Beantragung eines persönlichen Albedo-Dosimeters

HZDR-Mitarbeiter, die im Gebäude 540/542 tätig werden wollen, bekommen ein persönliches Albedo-Dosimeter. Die Antragstellung erfolgt beim SSB (Isabel Kösterke). Dazu ist vorab (auch kurzfristig möglich) telefonisch oder per Mail ein Termin zu vereinbaren.

Zur Dosimeter-Antragstellung beim SSB sind mitzubringen:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Original des Unterweisungsnachweises
  • Informationen über eventuelle Dosiswerte bei früheren Arbeitgebern

4) spezielle Strahlenschutzanweisung

Im gesamten Gebäude 540/542 gilt die spezielle Strahlenschutzanweisung (spezSSA). Die Regelungen und Anweisungen in der spezSSA sind beim Aufenthalt im Gebäude unbedingt einzuhalten.


5) Infos für externe Messgäste und Fremdfirmen-Mitarbeiter

Um als externer Messgast oder Fremdfirmen-Mitarbeiter Zutritt zum Gebäude 540/542 zu bekommen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Bitte füllen Sie das Formular "Vordosisbescheinigung" vollständig aus und schicken es per Mail an den SSB Isabel Kösterke. Anhand der Informationen in dem Formular wird entschieden, welche Strahlenschutzbedingungen für einen Zutritt einzuhalten sind. Bei Fragen zum Formular wenden Sie sich bitte an den SSB.
  • Bitte führen Sie über Ihren HZDR-GATE-Login die Strahlenschutzunterweisung durch. Beim erstmaligen Zutritt absolvieren Sie bitte die "Erstunterweisung Strahlenschutz allgemein Geb. 540/542", bei einem wiederholten Zutritt bitte die "Wiederholungsunterweisung Strahlenschutz allgemein Geb. 540/542". Das Unterweisungszertifikat am Ende der Unterweisung ist unbedingt auszudrucken, zu unterschreiben und per Mail an den SSB Isabel Kösterke zu senden.  Die Unterweisung ist jeweils ein Jahr gültig.
    Bei Fragen zum GATE-Login wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Beamline-Scientist oder Ihren Gästebetreuer am HZDR. Mitarbeiter von Fremdfirmen, die keinen Zugang zum online-Unterweisungsportal oder zum GATE-Portal des HZDR haben, erhalten die Strahlenschutzunterweisung vom SSB.

Die genannten Unterlagen müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Aufenthalts beim SSB vorliegen. Liegen die Unterlagen vollständig vor, kann der HZDR-Besucherausweis für den Zutritt zum Gebäude 540/542 und die entsprechenden Nutzerlabore freigeschalten werden. Ohne die Unterlagen ist kein Zutritt zum Gebäude 540/542 möglich.