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Bautzner Landstraße 400

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Hinweisgebersystem am HZDR

Hinweisgebersystem am HZDR

Zwischen dem HZDR e. V. und dem Gesamtbetriebsrat des HZDR e. V. wurde eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zur Einführung eines Hinweisgebersystems am HZDR geschlossen. Die Gesamtbetriebsvereinbarung informiert die Mitarbeiter über den Zweck und den Umfang der Datenerhebung und beinhaltet alle wesentlichen organisatorischen Regelungen zum Hinweisgebersystem.

Themenkatalog

Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Verdachtsfällen von Korruption, anderen wirtschaftskriminellen Straftaten oder ähnlichen schweren Verstößen, die das HZDR schädigen können (siehe § 4 GBV Hinweisgebersystem).

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten und Regelungen des HZDR, die nicht unter den Themenkatalog fallen, sind primär im Rahmen des offiziellen Dienstweges zu kommunizieren und zu klären. Das Hinweisgebersystem steht ausdrücklich nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung.

Bei Eingang von Hinweisen zu Themen, die nicht dem vorgegebenen Themenkatalog entsprechen, werden diese nicht entgegengenommen, nicht gespeichert bzw. nicht weiterverarbeitet und sofort gelöscht (elektronische Kommunikation) bzw. vernichtet (Eingang des Hinweises in Papierform).

Der direkte Weg zur Abgabe von Hinweisen

Zur Entgegennahme von Hinweisen auf Compliance-Verstöße ist die Ombudsperson zuständig (Anlaufstelle). Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können sie persönlich, fernmündlich, per Fax, per E-Mail oder unter Zuhilfenahme des elektronischen Hinweisgeberportals mitgeteilt werden. Die Ombudsperson ist hierbei gemäß der Ausgestaltung der Gesamtbetriebsvereinbarung zum Hinweisgebersystem zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn dies von dem Hinweisgeber gewünscht wird.

Kontaktdaten für die Ombudspersonen Dr. Eberhard Altstadt und Dr. Guido Juckeland bzw. Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:

  • Dr. Eberhard Altstadt, Dr. Guido Juckeland
    Ombudspersonen
    Bautzner Landstraße 400
    01328 Dresden
  • E-Mail: hinweisgebersystem@hzdr.de
  • Telefon: 0351 / 260 - 2276 or 3660
  • Fax: 0351 / 260 13660
  • ein Briefkasten für Hinweise befindet sich im Eingangsbereich neben dem Geldautomaten
  • elektronisches Hinweisgeberportal

 

Elektronisches Hinweisgeberportal

Beim elektronischen Hinweisgeberportal handelt es sich um einen zusätzlichen Kommunikationsweg zur Abgabe von Hinweisen unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers. Das elektronische Hinweisgeberportal ist so konzipiert, dass die Identität des Hinweisgebers gegenüber niemanden offengelegt wird. Der Hinweisgeber bleibt anonym, es sei denn, er gibt seinen Namen an. Das elektronische Hinweisgeberportal protokolliert keine IP-Adressen. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Direkten Zugriff auf die Hinweise, die über das elektronische Hinweisgeberportal eingehen, hat nur die Ombudsperson.

Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar: Elektronisches Hinweisgeberportal

Gutgläubigkeit

Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen der Hinweisgeber im guten Glauben ist, dass die von ihm mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind. Er ist nicht im guten Glauben, wenn ihm bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Hinweisgeber mit arbeits- und/oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss, wenn er wider besseren Wissens unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.

Bitte beachten Sie z. B. auch die Hinweise für Hinweisgeber von Transparency International Deutschland e. V.