Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 106-fachen der Freigrenze (Modul GG)
Genehmigungsbedürftige Beförderung von radioaktiven Stoffen (Fachkundegruppe S 8, Modul BF)
Das Modul GG (Fachkundegruppen S 1.1/S 1.2/S 1.3/S 2.1/S 6.1) vermittelt die Fachkunde für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten und ist für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 106-fachen der Freigrenze gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV vom 19.04.2006 GMBl 2006 Nr. 38 erforderlich. Der Kurs vermittelt diesem Personenkreis die zur Strahlenschutzüberwachung des betreffenden Personals erforderliche Fachkunde. Dieses 2-tägige Modul kann separat belegt werden. Das Modul BF (Fachkundegruppe S 8) kann nur in Kombination mit dem Modul GG belegt werden.
Mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist gemäß § 69, Abs. 1, Nr. 1 in Verbindung mit den §§ 27 und 29 StrlSchG eine Genehmigung für die Beförderung von radioaktiven Stoffen erforderlich. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist ein fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) bzw. Strahlenschutzbeauftragter (SSB) zu bestellen und seine Fachkunde nach Fachkundegruppe S8 der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nachzuweisen. Der Kurs, bestehend aus den Modulen GG (Grundlagen für Fachgruppen mit geringem Anforderungsniveau) und einem neuen Fachkundemodul Beförderung (BF), vermittelt diesem Personenkreis insbesondere Regelungen aus dem Gefahrgutrecht und die zur Strahlenschutzüberwachung des betreffenden Personals erforderliche Fachkunde. Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab.
Die erfolgreiche Teilnahme wird gemäß Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 04.02.2020 (Az: 54-8479/3/146) als Nachweis der Fachkunde für die Fachkundegruppe S 1.1/S 1.2/S 1.3/S 2.1/S 6.1 und S 8 (je nach Modulbelegung) bundesweit anerkannt.
Kursinhalt:
- Gesetzliche Grundlagen, Vorschriften, Empfehlungen und Richtlinien,
- naturwissenschaftliche Grundlagen,
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten im Betrieb,
- Strahlenschutz und Personendosimetrie,
- Strahlenschutztechnik und -messtechnik sowie
- Strahlenschutz-Sicherheit.
Die Kursteilnehmer erhalten folgende Unterlagen:
- Zusammenfassungen zu allen im Kursplan genannten Themen,
- Strahlenschutzgesetz und -verordnung und weitere Broschüren (sofern lieferbar).