Gleichstellungsarbeit am HZDR
„Die ökologische und soziale Perspektive ist mir besonders wichtig“
Die Entdecker*innen der Kernspaltung: Längste Straße auf dem Rossendorfer Campus erhält neuen Namen
„Developing a scientific thought process makes all aspects of life easier“: Interview with Trina De, doctoral student at CASUS / "HZDR Women in Science" series #2
„Ich will die nächste Generation mit meiner Begeisterung anstecken“
Das Team der Gleichstellungsbeauftragten steht Ihnen jeden letzten Montag im Monat im Gästehaus zur Verfügung, um Anmeldung wird gebeten.
Veranstaltungen des Netzwerkes Women@DDc:
Den rechtlichen Rahmen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten am HZDR gibt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) vor. Ziel dieses Gesetzes ist in erster Linie die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen und zu überwachen.
Darüber hinaus sollen auch:
- bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts beseitigt und künftige Nachteile verhindert werden (hierbei geht es insbesondere um die Benachteiligung von Frauen).
- die Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer verbessert werden.
- Auch Männer profitieren somit von den Regelungen des BGleiG, die Zahl der Männer die u. a. in Elternzeit gehen oder vorübergehend die Betreuung der Kinder übernehmen, nimmt auch am HZDR zu.
Am HZDR existieren eine Reihe von Angeboten und Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern. Beschäftigten stehen u. a. das Familienbüro und die Personalabteilung für Fragen rund um die Vereinbarkeit zur Verfügung.
Im Rahmen der Verabschiedung des Gleichsstellungsplanes wurde ab dem 1.2.2021 ein flexibles Gleichstellungsbudget für alle Mitarbeiter*innen des HZDR zur Verfügung gestellt.
Förderanlässe im Rahmen des Lucy Mensing Fonds können u. a. sein:
- Unterstützung von Mitarbeiter*innen beim Wiedereinstieg nach Eltern- oder Familienpflegezeiten.
- Unterstützung von drittmittelfinanzierten Mitarbeiter*innen, deren Arbeitsvertrag vom Zuwendungsgeber nicht um die Mutterschutz-, Eltern- und Familienpflegezeiten verlängert werden kann.
- Unterstützung von schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen die im Falle eines Beschäftigungsverbotes eine Vertretung für die Fortführung ihrer Laborarbeiten benötigen.
- ...
Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie Unterstützung oder Beratung benötigen!
Das HZDR verfügt über die folgenden grundsätzlichen Regelungen zum Thema Chancengleichheit, Gleichstellung und Diversität:
- Gesamtbetriebsvereinbarung Chancengleichheit am HZDR vom 01.07.2020
- Gleichstellungsplan des HZDR vom 16. Februar 2021
- Leitfaden für die geschlechtersensible Sprache vom 01.10.2020
- Gender Equality Plan
Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG) sowie zum Thema Chancengleichheit und Gleichstellung in der Helmholtz-Gemeinschaft:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Chancengleichheit in der Helmholtz-Gemeinschaft
- HZDR Broschüre "Forschung und Familie in Einklang bringen"
- Für Frauen mit Kindern, ab 2. Jahr der Promotion bis frühe Postdocphase; 400 Euro monatlich über ein Jahr http://www.cnv-stiftung.de/bewerbung/
- Frauenförderung in der Wissenschaft
Sexuelle Belästigung
Leider ist auch der Wissenschaftsbetrieb nicht frei von sexueller Belästigung. Hier finden Sie Anlaufstellen, sowie Netzwerke und Projekte gegen Sexismus und Gewalt.