Umgang mit umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffen
Module GH (inkl. GG) und OG (inkl. FA)
Der Kurs vermittelt die Fachkunde für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten und ist für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit umschlossenen (bis zum 106-fachen der Freigrenze) und offenen (bis zum 105-fachen der Freigrenze) radioaktiven Stoffen erforderlich. Das entspricht den Fachkundegruppen S 2.2 und S 4.1.
Der Kurs entspricht der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 19.04.2006 (GMBI. 38).
Die erfolgreiche Teilnahme wird gemäß Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 29.05.2015 (Aktenzeichen 54-4683.15/1/121) als Nachweis der Fachkunde bundesweit anerkannt.
Gemäß Fachkunderichtlinie schließen die Fachkundegruppen S 2.2 und S 4.1 die Fachkunde für die Gruppen S 1.1/S 1.2/S 1.3/S 2.1/S 5 und S 6.1 ein.
Kursinhalt:
- Gesetzliche Grundlagen,
- Empfehlungen und Richtlinien,
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten,
- naturwissenschaftliche Grundlagen,
- Strahlenschutzmesstechnik,
- Strahlenschutztechnik,
- Strahlenschutzsicherheit,
- Praktikum zu den Themenkomplexen: Aktivität und Impulsrate, Dosis und Dosisleistung, Schwächung von Gammastrahlung, Überwachung der Aktivität in Wasser und Luft sowie Kontaminationsmessungen.
Die Kursteilnehmer erhalten folgende Unterlagen:
- Zusammenfassungen zu allen im Kursplan genannten Themen (erarbeitet von den Vortragenden),
- Praktikumsanleitungen (Einführung zu den Versuchen, Durchführung und Auswertung) erarbeitet von Dr. René Otto und Dipl.- Ing. (FH) Helga Sieber
- Strahlenschutzverordnung und weitere Broschüren (sofern lieferbar).