Kontakt

Porträt Prof. Dr. Kopka, Klaus; FWP

Prof. Dr. Klaus Kopka

Direktor Institut für Radio­pharma­zeutische Krebs­for­schung
k.kopkaAthzdr.de
Tel.: +49 351 260 2060

Prof. Dr. Cornelius Fischer

Abtei­lungs­leiter
Reakti­ver Transport
c.fischerAthzdr.de
Tel.: +49 351 260 4660

Katrin Gerstner

Sekretärin Reakti­ver Transport
Sekretärin Neuroradiopharmaka
For­schungs­stelle Leipzig
k.gerstnerAthzdr.de
Tel.: +49 351 260 4601

Termine Strahlenschutzkurse

Der nächste  Kurs "Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz" findet statt am:

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Der nächste Kurs "Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz (Module GH, OG)" findet statt vom:

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Der nächste Kurs "Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz (Module GG, FA)" findet statt vom:

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Der nächste Kurs "Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz (Module GG, BF)" findet statt vom:

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Informationen zu den Strahlenschutzkursen

Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 106-fachen der Freigrenze (Modul GG)

Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen nach § 25, 202 des Strahlenschutzgesetzes (Module GG und FA)


Das Modul GG (Fachkundegruppen S 1.1/S 1.2/S 1.3/S 2.1/S 6.1) vermittelt die Fachkunde für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten und ist für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 106-fachen der Freigrenze gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV vom 19.04.2006 GMBl 2006 Nr. 38 erforderlich. Der Kurs vermittelt diesem Personenkreis die zur Strahlenschutzüberwachung des betreffenden Personals erforderliche Fachkunde.

 

Firmen, die unter ihrer Aufsicht stehende Personen in fremden Anlagen beruflich strahlenexponiert beschäftigen, bedürfen einer Genehmigung nach § 25, 202 des Strahlenschutzgesetzes. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist ein Strahlenschutzbeauftragter im Betrieb zu bestellen und seine Fachkunde nach Fachkundegruppe S5 der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung (GMBl. 2006, Nr. 38) nachzuweisen. Der Kurs, bestehend aus den Modulen GG und FA, vermittelt diesem Personenkreis die zur Strahlenschutzüberwachung des betreffenden Personals erforderliche Fachkunde. Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab.

 

Die erfolgreiche Teilnahme wird gemäß Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 03.12.2015 (Az: 54-4683.15/1/124) als Nachweis der Fachkunde für die Fachkundegruppe S1.1 / S1.2 / S1.3 / S2.1 / S6.1 und S5 (je nach Modulbelegung) bundesweit anerkannt.

 

Kursinhalt:

  • Gesetzliche Grundlagen, Vorschriften, Empfehlungen und Richtlinien,
  • naturwissenschaftliche Grundlagen,
  • Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten im Betrieb,
  • Führen von Strahlenpässen,
  • Strahlenschutz und Personendosimetrie,
  • Strahlenschutzmesstechnik sowie
  • Demonstration von Geräten und Arbeitsweisen.

Die Kursteilnehmer erhalten folgende Unterlagen:

  • Zusammenfassungen zu allen im Kursplan genannten Themen,
  • Strahlenschutzverordnung und weitere Broschüren (sofern lieferbar).