Strahlenschutzinformationen für den Betrieb der elektrostatischen Beschleuniger im Ionenstrahlzentrum

Ansprechpartner für alle strahlenschutzrelevanten Fragen ist der Strahlenschutzbeauftragte (SSB). Im Regelfall ist Ulrich Kentsch der diensthabende SSB. Bei Abwesenheit erfolgt die Vertretung durch einen Vertreter des SSB (VSSB). Hier wird der aktuell diensthabender SSB angezeigt. Die SSB werden zur Gewährleistung des betrieblichen Strahlenschutzes von einer Strahlenschutzingenieurin (Claudia Bischoff) und einer Strahlenschutzfachkraft (Sophie Worm) unterstützt.

Im Ionenstrahlzentrum (engl. Ion Beam Center, IBC) werden in Strahlenschutzbereichen folgende Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung betrieben:

  • 2-MV-van-de-Graaf-Beschleuniger
  • 6-MV-AMS- und 3-MV-Tandetron
  • 500-kV- und 100-kV-Beschleuniger
  • Implantationsanlage DANFYS 1090-50.

Grundlegende Regelungen für den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

Der Zutritt zu Strahlenschutzbereichen (einschließlich Genehmigungsbereich im Geb. 710, Raum 502) des IBC ist nur gestattet, wenn,

  • Personendosimeter getragen werden, und zwar von
    • beruflich exponierten Personen: amtliches Dosimeter in allen Strahlenschutzbereichen
    • beruflich exponiertem Eigenpersonal: zusätzlich EPD in Kontrollbereichen
    • externen Personen (Messgäste, Fremdfirmen-Mitarbeiter, usw.) einschließlich Besuchern: EPD in allen Strahlenschutzbereichen
  • eine gültige Strahlenschutzunterweisung vorliegt (max. 1 Jahr gültig, als Online-Unterweisung oder Unterweisung beim SSB)
  • Frauen weder schwanger sind noch stillen.

Jeder Zutritt zu Strahlenschutzbereichen des IBC ist dem schichtverantwortlichen Operator vorher mitzuteilen!

Besucher (nicht tätig werdende Personen) sind ständig vom SSB oder einer von ihm beauftragten Person zu begleiten. Sie erhalten durch Ihren Begleiter eine Kurzunterweisung über strahlenschutzgerechtes Verhalten. Die Regelungen zum Zutritt von Besuchern sowie die Inhalte der Kurzunterweisung sind dem Poster gegenüber dem Dosimetriesystem im Geb. 710, Flur FE5 zu entnehmen. Der SSB ist vor Zutritt von Besuchern zu informieren. Besuchergruppen (5 bis max. 15 Personen) sind zusätzlich nach "Zutritts- und Zufahrtsordnung" (HZDR-Anweisung K 243) anzumelden.

Essen, Trinken und der Gebrauch von Kosmetika sind in Strahlenschutzbereichen des IBC untersagt. Das Rauchen ist in allen Gebäuden des IBC verboten.

Der Zugang zu Strahlenschutzbereichen erfolgt über die Zugangstüren mittels freigeschaltetem Betriebs- oder Besucherausweis. Die Freischaltung des Ausweises erfolgt durch den SSB nach aktenkundiger Strahlenschutzunterweisung. Flucht-Türen dürfen nur im Gefahrenfall benutzt werden. Alle Türen und Tore zu Strahlenschutzbereichen sind stets geschlossen zu halten, sodass ein Zutritt von Unbefugten vermieden wird.


Strahlenschutzunterweisung

Jede Person, die in Strahlenschutzbereichen des IBC tätig werden möchten, muss vorher die "Erstunterweisung Strahlenschutz Ionenstrahlzentrum (IBC)" über das webbasierte elektronische Unterweisungsportal des HZDR absolvieren. Das Unterweisungszertifikat am Ende der Unterweisung ist unbedingt auszudrucken, zu unterschreiben und per Mail an den SSB (Ulrich Kentsch) zu senden. Die Strahlenschutzunterweisung dauert inkl. Test ca. 30 bis 60 min und ist ein Jahr gültig.

Mindestens einmal jährlich (meist im Dezember) wird durch den SSB oder eine von ihm beauftragte, fachkundige Person eine Strahlenschutz-Wiederholungsunterweisung durchgeführt. Die Einladung erfolgt per Email. Die Teilnahme an der jährlichen Unterweisung ist Voraussetzung für einen weiteren Zutritt zu den Strahlenschutzbereichen des IBC. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, so ist zur jährlichen Auffrischung die "Wiederholungsunterweisung Strahlenschutz Ionenstrahlzentrum (IBC)" über das webbasierte elektronische Unterweisungsportal des HZDR durchzuführen.

Fremdfirmen-Mitarbeiter, die keinen Zugang zum elektronischen Unterweisungsportal oder zum GATE-Portal des HZDR haben, erhalten die Strahlenschutzunterweisung vom SSB.


Beantragung eines persönlichen Albedo-Dosimeters

HZDR-Mitarbeiter, die in Strahlenschutzbereichen des IBC tätig werden wollen, bekommen ein persönliches Albedo-Dosimeter. Die Antragsstellung erfolgt beim SSB (Ulrich Kentsch). Dazu ist vorab (auch kurzfristig möglich) telefonisch oder per Email ein Termin zu vereinbaren.

Zur Antragsstellung ist folgendes mitzubringen:

  • Sozialversicherungsnummer oder Strahlenschutzregisternummer
  • Original des Unterweisungsnachweises
  • Informationen über eventuelle Dosiswerte bei früheren Arbeitgebern

Spezielle Strahlenschutzanweisung

In Strahlenschutzbereichen des IBC gilt die spezielle Strahlenschutzanweisung (spezSSA). Die Regelungen und Anweisungen in der spezSSA sind beim Aufenthalt in Strahlenschutzbereichen des IBC unbedingt einzuhalten.


Informationen für externe Messgäste und Fremdfirmen-Mitarbeiter

Um als externer Messgast oder Fremdfirmen-Mitarbeiter Zutritt zu Strahlenschutzbereichen zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

  • Bitte füllen Sie das Formular "Vordosisbescheinigung" vollständig aus und schicken es per Email an den SSB Ulrich Kentsch. Anhand der Informationen in dem Formular wird entschieden, welche Strahlenschutzbedingungen für einen Zutritt einzuhalten sind. Bei Fragen zum Formular wenden Sie sich bitte an den SSB.
  • Bitte führen Sie über Ihren HZDR-Gate-Login die Strahlenschutzunterweisung durch. Beim erstmaligen Zutritt absolvieren Sie die

    "Erstunterweisung Strahlenschutz Ionenstrahlzentrum (IBC)", bei wiederholtem Zutritt bitte die "Wiederholungsunterweisung Strahlenschutz Ionenstrahlzentrum (IBC)". Das Unterweisungszertifikat am Ende der Unterweisung ist unbedingt auszudrucken, zu unterschreiben und per Email an den SSB (Ulrich Kentsch) zu senden. Die Unterweisung ist ein Jahr gültig.
    Bei Fragen zum GATE-Login wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Beamline-Scientist oder Ihren Gästebetreuer am HZDR. Mitarbeiter von Fremdfirmen, die keinen Zugang zum elektronischen Unterweisungsportal oder zum GATE-Portal des HZDR haben, erhalten die Strahlenschutzunterweisung vom SSB.

Die genannten Unterlagen müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Aufenthalts beim SSB vorliegen. Liegen die Unterlagen vollständig vor, kann der HZDR-Besucherausweis für den Zutritt zu IBC-Strahlenschutzbereichen freigeschaltet werden. Ohne die Unterlagen ist ein Zutritt nicht möglich.


Wartungen

Wartungsarbeiten (die Infrastruktur betreffende sowie an Beschleunigeranlagen anstehende Wartungen) sind im Wartungsmonitor zu beantragen. Erst nach Zustimmung des SSB und weiteren zuständigen Personen darf die Wartung durchgeführt werden.