Tarifinformationen

  • Die Entgeltumwandlung als Form der Altersvorsorge ist im Bereich des Bundes nur im Zuge der VBL Pflichtversicherung möglich. Hierbei wird der Rentenversicherungsbeitrag vom Bruttoentgelt abgezogen. Hierdurch verringert sich das Entgelt, von dem die Steuern und Abgaben berechnet werden. Wird für die VBL Pflichtversicherung eine staatliche Riester-Förderung beantragt, so schließt dies eine gleichzeitige Entgeltumwandlung für diese Versicherung aus. Das Bundesinnenministerium hat zum Thema Entgeltumwandlung diese Rundschreiben vom 30.03.2022 und vom Dezember 2018 veröffentlicht. Es erläutert die Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des TVöD.
    Bereits zu Zeiten des TV-L abgeschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit.
  • Regelmäßig fragen Beschäftigte nach den aktuellen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat an. Mit dieser Informationsseite werden eine Vielzahl von Aspekten zur Altersteilzeit beleuchtet und die Rahmenbedingungen erläutert.

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