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Green Campus

Ein anderes Gebiet ist die Außenbeleuchtung von Verkehrsflächen. Der Zwang zu Kostenreduktionen hat viele Städte schon dazu ge- bracht, die Straßenbeleuchtung nach 22Uhr deutlich zu reduzieren. Das HZDR hat den Aspekt der Reduktion von Beleuchtung bei Neu- bauten von Verkehrsflächen ebenfalls aktiv betrieben. Für Parkplätze wurde darauf hingewirkt, dass die Anzahl der Lampen so gering wie möglich bemessen wird. Es ist nicht notwendig, noch die „allerletzte Ecke“ normgerecht mit 1lx zu beleuchten. Bei großen und nachts nicht genutzten Flächen wurde die Beleuch- tung in zwei oder drei Gruppen geschaltet, damit nutzungsabhängige Abschaltungen möglich sind. So sind z.B. die großen Außenflächen im Bereich des Komplexes „Eingang–Logistik–Betriebsrestaurant– Bibliothek“ ab 22Uhr nur noch mit einem Drittel der installierten Leuchten erhellt. Diese Reduktion der Beleuchtung lässt sich nur durch aktive Wirkung des Bauherrn durchsetzen. Planungsbüros liefern regelmäßig Vor- schläge zur DIN-gerechten Ausleuchtung von Außenflächen bis in den letzten Winkel. Am Beispiel eines Parkplatzes mit 35 Stellflächen ergibt sich folgen- der Effekt: Bei DIN-gerechter Planung wären zehn Mastleuchten zum Einsatz gekommen. Macht man geringe Abstriche und fordert die 1–lx–Ausleuchtung nur noch für die Bewegungsflächen zwischen Stellflächen und zwei Drittel der Stellfläche (Zugangsbereich zum Auto), so sind sechs Mastleuchten ausreichend. Dadurch werden Investitions- und Betriebskosten eingespart. 26

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